Kleingastronomie in Berlin – Auswirkungen der Abstandsregelungen

Corona in Berlin: Welche Auswirkungen haben die Abstandregelungen auf die Kleingastronomen?

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie haben viele Branche vor große Herausforderungen gestellt. Zwar sind die Zeiten des absoluten Shutdowns vorbei, die geltenden Regularien lassen dennoch die gewünschte Normalität vermissen. Allen voran der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 Meter macht vielen Betrieben zu schaffen. In Berlin sind es vor allem die Kleingastronomen, die aufgrund des derzeitigen Hygienekonzepts um ihre Existenz bangen.


Die Abstandsregeln haben viele Gastronomiebetreiber vor wirtschaftliche Herausforderungen

Die Esskultur in Deutschland wurde durch Covid-19 komplett auf den Kopf gestellt. Die einschneidenden Restriktionen haben dafür gesorgt, dass viele der bis dato alltäglichen Gewohnheiten gezwungenermaßen abgelegt werden mussten. Besuche im Café, in der Bar oder im Lieblingsimbiss waren von jetzt auf gleich nicht mehr möglich. Die coronabedingten Veränderungen gingen sogar soweit, dass sie nachhaltig das Essverhalten der Deutschen beeinflussten. Welchen Wandel die Krise diesbezüglich konkret herbeigeführt hat, wird hier im Detail beschrieben.

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Der gesamte Wandel der Esskultur hierzulande hat besonders die Gastronomielandschaft in Berlin arg gebeutelt. Die vielen unterschiedlichen und einzigartigen Lokalitäten kämpften bereits während des Shutdowns ums Überleben. Nach den ersten Überlegungen für eine Wiedereröffnung der gastronomischen Betriebe seitens der Politik war klar, dass das Tagesgeschäft nicht ohne Abstandsregelung vonstattengehen wird. Für die meisten Kleingastronomen in Berlin bedeutete diese Handhabung jedoch eine arg beschränkte Geschäftsausübung. Eine Situation, die sich bis heute nicht verändert hat.

Gastronomie mit strengen Auflagen

Das Risiko einer zweiten Welle an Infizierten hat zur Folge, dass das gesamte öffentliche Leben mit Vorsichtsmaßnahmen versehen ist. Desinfektion, Gesichtsmasken und der Mindestabstand von 1,5 Meter sind mittlerweile ständige Begleiter im Alltag. Speziell die Einhaltung der Abstandsregelung ist jederzeit zugegen. Problematisch und existenzgefährdend werden die Regularien jedoch in der Gastronomie. Zwar sind die Auflagen aus einem guten Grund so konzipiert, dennoch verkennen sie eindeutig, wie die Gastronomie funktioniert.

Viele der in Berlin ansässigen Lokalitätsbetreiber beschweren sich darüber, dass durch den einzuhaltenden Abstand von 1,5 Meter ein Großteil der Sitzplätze wegfallen. Dadurch werden die ohnehin schon überschaubaren Ladenflächen soweit minimiert, dass Gastronomen immense finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Potenzielle Kunden werden nicht selten weggeschickt, da ansonsten gegen die Auflagen verstoßen wird.

Auf der anderen Seite gibt es auch Gastronomiebetreiber, die die Abstandsregelung nicht ordnungsgemäß in ihrem Lokal umsetzen. Die aktuellen Coronaverordnungen werden dementsprechend nicht überall umgesetzt. Das fällt sowohl den Kunden als auch Branchenvertretern auf. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Einige Betreiber fühlen sich durch die Auflagen wirtschaftlich so arg in die Ecke gedrängt, dass sie aus finanzieller Notlage mehr Gäste aufnehmen. Andere Lokalitäten wiederum ignorieren mutwillig die Pandemie und ihre Folgen. Die Auswirkungen der Verordnungen sind so oder so verheerend.

Alltag in der Kleingastronomie

Auch wenn die aktuelle Situation für die Kleingastronomie in Berlin eine große Herausforderung darstellt, kampflos ergeben wollen sich viele der Betreiber nicht. Der Mindestabstand mitsamt Verordnung erlaubt trotz der Einbußen die Ausübung des Tagesgeschäfts. Der neue Alltag hat jedoch nichts mehr mit der altbekannten Normalität zu tun. Die eigentlichen Kapazitäten der Lokale wurden aufgrund der 1,5 Meter Abstand stark eingeschränkt. Dabei orientiert sich die Auslastung von Bar, Café oder Imbiss immer an den Kunden.

Handelt es sich z.B. bei den Gästen um ein Paar aus demselben Haushalt, kann ein Tisch mit zwei Personen belegt werden. Zwei Gästen aus verschiedenen Haushalten müssen jedoch seitens der Verordnung zwei einzelnen Tischen zugeteilt werden, da ansonsten der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann. Betreiber müssen diesbezüglich stets nach Hintergrundinformationen fragen. Das kann zwar auf Dauer ziemlich unangenehm werden, schützt aber im Zweifelsfall vor einem Bußgeld. Bei jedem Verstoß gegen die Verordnung droht eine Strafe von 100 bis 2.500 Euro.

Kleingastronomie nach Corona

Wann die Kleingastronomie in Berlin wieder zur Normalität zurückkehren darf, bleibt vorerst ungewiss.

Corona wird auch in den nächsten Wochen und Monaten Einfluss auf den Alltag und das öffentliche Leben ausüben. Selbst wenn das Virus erfolgreich eingedämmt wird, werden die wirtschaftlichen Auswirkungen noch längere Zeit zu spüren sein. Gastronomiebetreiber in Berlin können sich daher nicht sicher sein, wann die Verordnungen und Auflagen vollständig abgebaut werden. Viele fürchten sich gar vor einer erneuten Infektionswelle und den Rückschritt in den Shutdown. Das würde für nicht wenige Lokale den Untergang bedeuten.
Stand jetzt gelten die aktuellen Coronaverordnungen bis zum 24. Oktober. Bereits im Juni versuchte die Regierung in Berlin der Gastronomie etwas entgegen zu kommen. Betreiber konnten in Friedrichshain-Kreuzberg zusätzliche Stellflächen auf Straßen nutzen, um den eingeforderten Mindestabstand wahren zu können. Allerdings glich diese Maßnahme eher einem Tropfen auf den heißen Stein.

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